Neue Approbationsordnung

Die neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) gilt seit dem 01.10.2021.

Im Vergleich zu der alten Ordnung hat eine Umstrukturierung der Fächer und Inhalte verteilt über die insgesamt 11 Semester stattgefunden:

Nach Zulassung und Immatrikulation folgen vier vorklinische Semester, deren Fokus auf den naturwissenschaftlichen Fächern liegt. Es gibt Unterrichtsveranstaltungen in Physik, Chemie, Biologie, Physiologie, Biochemie, Anatomie sowie Terminologie. Im Fach der sogenannten „Berufsfelderkundung“ ist eine Art interdisziplinäres Praktikum in den verschiedenen Abteilungen unserer Klinik zu erwarten. Des Weiteren belegt man den Kurs der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt auf präventiver Zahnheilkunde und dentaler Technologie. Es wird außerdem eine Reihe an Wahlfächern angeboten, die es den Studierenden ermöglichen, ihr Wissen je nach Interesse zu vertiefen und erweitern.

Um sich nach vier erfolgreich absolvierten Semestern für den ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung anmelden zu können, benötigt man zusätzlich einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe und einen einmonatigen Pflegedienst. Dieser kann in den Semesterferien oder bereits vor Beginn des Studiums absolviert werden. Einschlägige Berufsausbildungen, zum Beispiel im Bereich der Krankenpflege oder als Rettungsassistent/in können dabei angerechnet werden.

Der erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist mündlich und findet in der vorlesungsfreien Zeit statt.

Nach diesem Part wird das Studium etwas praktischer: Man kommt intensiver mit der zahnärztlichen Tätigkeit in Berührung und erlernt in zwei Semestern, sprich im 5. und 6., diverse Behandlungen am Phantomkopf.

Im Anschluss daran folgt der zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, der mündlich – praktischen Prüfungen in Zahnärztlicher Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund- , Kiefer- , Gesichtschirurgie sowie Zahnerhaltung, die die Bereiche Endodontie, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration umfasst, beinhaltet.

Im dritten und letzten Abschnitt des Studiums steht die Patientenbehandlung im Fokus.
Die Studierenden behandeln hier in vier integrierten Kursen unter Aufsicht von Assistenzzahnärzten und – ärztinnen ihre eigenen Patienten. Dabei sind die Kurse der Zahnerhaltung und der Zahnärztlichen Prothetik nicht mehr voneinander getrennt, wie es nach der alten Ordnung der Fall war.

Zur Verknüpfung von fächerübergreifendem Wissen sieht die neue Ordnung neben den bereits bestehenden Veranstaltungen sogenannte Querschnittsbereiche wie die Notfall- oder Schmerzmedizin vor. Außerdem ist vor der Anmeldung zum dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung die Teilnahme an einem Wahlpflichtfach vorzuweisen. Neu ist zudem auch eine obligatorische Famulatur von vier Wochen (bzw. zwei mal zwei Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit.

Der letzte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung setzt sich aus einem mündlich – praktischem und einem schriftlichen Teil zusammen. Prüfungsfächer des mündlich – praktischen Parts sind neben denen des zweiten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung die Zahn- , Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Zahnärztliche Radiologie. Darüber hinaus werden schriftlich neben den Querschnittsfächern die Fächer Pharmakologie und Toxikologie, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin, Dermatologie und Allergologie geprüft.

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